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Hinweisgeberschutzgesetz und Beamte

Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten. Das sieht eine auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom Rechtsausschuss am Mittwochmittag mehrheitlich angenommene Änderung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz (20/3442) vor.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666

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