Mobil: 0152/52677586

Der Polizist, der den Aufstand probt – Warum Sven Hüber gegen seine eigenen Pflichten verstößt

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang: Ein Mann, der in der DDR als Politoffizier die Soldaten der Grenztruppen ideologisch auf die SED-Linie einschwor und dafür sorgte, dass an der Berliner Mauer geschossen wurde, ruft heute deutsche Polizeibeamte dazu auf, sich gegen demokratisch gewählte Regierungen zu stellen. Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und zugleich Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, hat in der Gewerkschaftszeitschrift „Deutsche Polizei“ einen Beitrag veröffentlicht, der es in sich hat. Unter der Überschrift „Richtig Nein sagen“ fordert er seine Kollegen auf, sich auf eine mögliche AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt vorzubereiten, den „inneren Notstand“ nach Artikel 91 des Grundgesetzes durchzuspielen und einer AfD-geführten Regierung die Gefolgschaft zu verweigern. „No-Go mit der AfD!“ – so lautet sein Fazit.

Was auf den ersten Blick wie ein mutiger Appell eines besorgten Demokraten klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein massiver Verstoß gegen die eigenen dienstlichen, personalvertretungsrechtlichen und gewerkschaftlichen Pflichten – und als ein Zeugnis erschreckender historischer Unbelehrbarkeit.

Der Personalrat, der zum politischen Agitator wird

Beginnen wir mit Hübers vielleicht wichtigstem Amt, das er neben seiner Gewerkschaftsfunktion bekleidet: Er ist Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei. Wer dieses Amt innehat, unterliegt dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Und dieses Gesetz ist in seiner Sprache unmissverständlich. Der Personalrat hat die Aufgabe, die sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienstherrn zu vertreten. Er ist kein politisches Kampfinstrument. Er ist kein Parteivorsitzender im Polizeigewand. Nach § 2 BPersVG haben die Mitglieder des Personalrates ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht“ zu erfüllen. Sie dürfen keine Beschäftigten wegen ihrer politischen Anschauung benachteiligen oder bevorzugen.
Hüber aber macht genau das Gegenteil. Wenn er öffentlich verkündet, dass Polizisten „Kraft ihres abgelegten Eides“ eine bestimmte Partei weder wählen noch unterstützen dürfen, dann spricht er nicht als Personalrat, der sich schützend vor die Belegschaft stellt. Er spricht als politischer Richter, der Tausenden seiner Kollegen – denn die AfD hat auch unter Polizeibeamten Wähler und Sympathisanten – das demokratische Grundrecht auf freie politische Meinung und Wahl abspricht. Ein Personalratsvorsitzender, der einen Teil der Belegschaft, den er eigentlich vertreten soll, aufgrund seiner politischen Präferenz zum Verfassungsfeind erklärt, hat sein Mandat verraten. Er missbraucht eine Institution, die für den Schutz der Arbeitnehmerrechte geschaffen wurde, als Waffe im parteipolitischen Kampf. Das ist kein „Richtig Nein sagen“. Das ist ein falsches Ja zur politischen Instrumentalisierung einer Belegschaftsvertretung.


Der Beamte, der das Mäßigungsgebot mit Füßen tritt

Noch gravierender wird es, wenn man Hüber in seiner Eigenschaft als Erster Polizeihauptkommissar der Bundespolizei betrachtet. Er ist Beamter. Und als solcher unterliegt dem Bundesbeamtengesetz (BBG). § 60 BBG formuliert klar: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.“ Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Und vor allem: Sie unterliegen dem sogenannten Mäßigungsgebot. Das bedeutet, dass aktive Beamte sich bei politischer Betätigung diejenige Zurückhaltung auferlegen müssen, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Hüber tut das genaue Gegenteil. Er veröffentlicht in der Zeitschrift seiner Gewerkschaft einen flammenden politischen Aufruf, der sich gegen eine bestimmte, in mehreren Landtagen und im Bundestag vertretene Partei richtet. Er fordert Polizeiführungen auf, „Szenarien durchzuspielen“, in denen der Bund mit polizeilichen Mitteln gegen ein Bundesland vorgeht, nur weil dort eine Partei regieren könnte, die er für illegitim hält. Er bringt den „inneren Notstand“ ins Spiel – ein Instrument, das das Grundgesetz als absolute Ultima Ratio für den Fall einer schweren und konkreten Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorsieht. Nicht für den Fall, dass einem Gewerkschafter das Wahlergebnis nicht passt.

Ein Beamter, der öffentlich dazu aufruft, den Polizeiapparat gegen eine demokratisch legitimierte Regierung in Stellung zu bringen, verletzt seine Treuepflicht gegenüber dem Staat. Er maßt sich an, die demokratische Legitimation einer Partei und ihrer Wähler zu bewerten und das Gewaltmonopol des Staates präventiv gegen den politischen Gegner zu richten. Das ist nicht das Verhalten eines gesetzestreuen Beamten. Das ist das Verhalten eines Politoffiziers – und damit sind wir bei der zweiten großen Belastung dieses Mannes angelangt.

Der Gewerkschafter, der gegen die eigene Satzung verstößt

Als stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP müsste Hüber eigentlich die Satzung seiner eigenen Organisation kennen. Und diese Satzung ist, wie bei allen DGB-Gewerkschaften, auf ein zentrales Prinzip gegründet: die Überparteilichkeit. Die GdP ist eine politische Interessengemeinschaft der Beschäftigten, aber sie ist keine Partei. Sie ist unabhängig und überparteilich. Ihre Aufgabe ist es, die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Polizeibeamten zu vertreten – unabhängig davon, welche Partei gerade regiert, und unabhängig davon, welche politische Meinung der einzelne Beamte privat vertritt.
Wenn der stellvertretende Bundesvorsitzende einer solchen Organisation nun öffentlich ein „No-Go mit der AfD!“ ausruft und seine Mitglieder de facto auffordert, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, dann verstößt er gegen das Fundament der eigenen Gewerkschaft. Er macht die GdP zum politischen Kampfinstrument einer Seite. Er spaltet die Belegschaft, die er vertreten soll, in „gute“ Demokraten und „böse“ AfD-Sympathisanten. Und er setzt damit die Mitgliedschaft derjenigen Kollegen aufs Spiel, die in der AfD oder ihrem Umfeld politisch aktiv sind – Kollegen, die er als Gewerkschafter eigentlich genauso zu vertreten hätte wie alle anderen.

Besonders heikel wird es im Hinblick auf den sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss, den Teile der Gewerkschaftsführung im Zusammenhang mit der AfD diskutiert oder gefasst haben sollen. Ein solcher Beschluss, der die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei für unvereinbar mit der Gewerkschaftszugehörigkeit erklärt, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Koalitionsfreiheit und die politische Betätigungsfreiheit des Einzelnen.

Hier greift ein Grundsatz, den der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, immer wieder betont hat: Die Instrumente der wehrhaften Demokratie dürfen nicht zur Ausschaltung politischer Konkurrenten missbraucht werden. Ein Unvereinbarkeitsbeschluss, der pauschal alle Mitglieder einer in Parlamenten vertretenen Partei aus der Gewerkschaft ausschließen will, ist mit dem Geist der Überparteilichkeit, den sich die GdP selbst in ihre Satzung geschrieben hat, kaum vereinbar. Er verwandelt eine Arbeitnehmervertretung in einen politischen Gesinnungsverein. Und er erinnert in seiner Logik fatal an jene Art von politischer Säuberung, die Hüber aus seiner eigenen Vergangenheit eigentlich bestens kennen müsste.

Der Politoffizier, der nichts gelernt hat

Und damit kommen wir zum eigentlichen Skandal dieses Mannes. Sven Hüber, 1964 in Görlitz geboren, diente bis zum Ende der DDR als Politoffizier bei den Grenztruppen, zuletzt im Rang eines Oberleutnants. Er war kein einfacher Grenzsoldat. Er war derjenige, dessen Aufgabe es war, die Truppe kommunistisch zu indoktrinieren, die politische Linie der SED durchzusetzen und die Soldaten ideologisch so zu prägen, dass sie „gnadenlos“ auf ihre eigenen Landsleute schießen – so der Historiker Hubertus Knabe. Er diente im Jahr 1989 an der Berliner Mauer, in jenen letzten Monaten, in denen der SED-Staat noch versuchte, seine Bürger mit Waffengewalt einzusperren.

Dieser Mann tritt heute hin und erklärt deutschen Polizeibeamten, was es bedeutet, einen Eid auf die Verfassung abzulegen. Dieser Mann spricht vom „inneren Notstand“ und davon, dass Polizisten „Richtig Nein sagen“ müssten. Dieser Mann, der in seiner Jugend nicht einer freiheitlichen Verfassung diente, sondern einem totalitären Unrechtsstaat, der seine Bürger an der Mauer erschoss, maßt sich an, die demokratische Legitimation einer Partei und ihrer Millionen Wähler in Frage zu stellen und den bewaffneten Staat gegen sie in Stellung zu bringen.

Die Ironie ist so beißend, dass es einem die Sprache verschlägt – wenn sie nicht so gefährlich wäre. Denn was Hüber hier betreibt, ist genau jenes Muster, das er aus seiner DDR-Vergangenheit kennen müsste: Die Erklärung der politischen Gegenseite zum „Feind“, der Ruf nach dem Staat als Waffe gegen Andersdenkende, die Gesinnungsprüfung, die Eidesformel, die zur politischen Waffe umgedeutet wird. In der DDR war es die SED, die den „Klassenfeind“ bekämpfte. Bei Hüber ist es die AfD, die zum „No-Go“ erklärt wird. Das Mittel bleibt dasselbe: Die politische Instrumentalisierung des staatlichen Gewaltapparates gegen den politischen Gegner.

Das eigentliche Problem: Die Polizei als politische Beute

Was Hüber mit seinem Vorstoß anrichtet, geht weit über seine Person hinaus. Er beschädigt das Vertrauen in die Neutralität der Polizei. Er suggeriert einer verunsicherten Öffentlichkeit, dass die Polizei ein politischer Akteur ist, der sich je nach Wahlergebnis auf die eine oder andere Seite schlagen könnte. Er erweckt den Eindruck, dass Polizeibeamte nicht dem Gesetz, sondern einer bestimmten politischen Richtung verpflichtet sind. Und er liefert all jenen Kräften Munition, die der Polizei ohnehin vorwerfen, politisch gesteuert zu sein.
Die Polizei in Deutschland ist ein Organ des Rechtsstaates. Sie dient der Verfassung, nicht einer Partei. Sie schützt die Bürger, unabhängig davon, wen diese wählen. Und ihre Beamten sind an Recht und Gesetz gebunden – nicht an die politischen Präferenzen eines Gewerkschaftsfunktionärs, der seine DDR-Vergangenheit nie wirklich aufgearbeitet hat.

Wenn die GdP als Gewerkschaft glaubwürdig bleiben will, muss sie sich von diesem Vorstoß ihres stellvertretenden Vorsitzenden distanzieren. Sie muss klarstellen, dass die Überparteilichkeit, die in ihrer Satzung steht, nicht nur eine leere Floskel ist. Sie muss ihren Mitgliedern versichern, dass sie unabhängig von ihrer politischen Meinung vertreten werden. Und sie muss sich fragen lassen, ob ein Mann, der als Politoffizier einer Diktatur diente und heute den Aufstand gegen demokratische Wahlen probt, wirklich noch das Gesicht einer demokratischen Polizeigewerkschaft sein kann.

Die Antwort kann nur lauten: Nein. Richtig Nein sagen – aber zu Hüber.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner