“Pseudo- Rufbereitschaft” ist Geschichte
Die sogenannte “Anrufbereitsschaft” wird abgeschafft. Diese Regelung sah die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 07/2012 über die Alarmierung in der Polizei Berlin vor und verpflichtete Dienstkräfte dazu, dass sie sich zu einem bestimmten Zeitraum telefonisch bei ihrem Vorgesetzten melden mussten, um eine ggf. erforderliche Dienstaufnahme für einen vorher bestimmten Zeitpunkt zu erfragen. Sofern ein Bedarf erkannt … Weiterlesen …