Am 12.09. hatte unser Berufsverband die Möglichkeit im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages zur beantragten Änderung des NPOG (Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes) Stellung zu nehmen. Der Antrag der CDU-Fraktion sieht vor, einen zusätzlichen Tatbestand für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für den unmittelbaren Zwang zu erheben. Fazit unserer Stellungnahme: Aufwand und Ertrag stehen in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. Jeder zusätzliche Gebührentatbestand und die damit einhergehenden verzugsfremden Verwaltungstätigkeiten erschweren die originäre Aufgabenerfüllung der Landespolizei. Alternativ wurde die Kostenerhebung bei Nichtstörern vorgeschlagen :
„Unstrittig dürfte sein, das die Wirtschaftlichkeit steigt, wenn ähnlich – wie in der Hansestadt Bremen – Nichtstörer mit Kosten belastet werden. Die neutral formulierte Ermächtigungsgrundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, die inhaltlich auch Risikofußballspiele umfasst, erwies sich über drei Instanzen bis zum BVerwG als gerichtsfest.[1]
Mithin haben vier Gebührenbescheide in Höhe von bis zu 412.000 Euro bei einer Gesamtsumme von 1,17 Mio. Euro sicherlich eine bessere Auswirkung auf die Einnahmeseite des Landeshaushaltes als arbeitsintensive Gebührenbescheide für unzählige Störer.
Die Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes haben bereits 2021 einen Beschluss gefasst, zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen.[2]„
[1] Vgl. BVerwG 9 C 4.18 – Urteil vom 29. März 2019
[2] Zeit Online: Rechnungshöfe: Gebühren für Kosten bei Hochrisikospielen. [online] URL: https://www.zeit.de/news/2021-10/06/rechnungshoefe-gebuehren-fuer-kosten-bei-hochrisikospielen [Stand 29.08.2024]