Im Dezember 2022 trat eine Besoldungsreform in Kraft. Bemessungsgrundsätze der Beihilfe werden angepasst. Bisher hatte die Familie einen einheitlichen Bemessungssatz, der durch einen Familien-und personenbezogenen Bemessungssatz ersetzt wird. Die Regelung für Beamte im aktiven Dienst wenn an die Regelung des Bundes und damit an die der überwiegenden Anzahl der Länder angepasst. Der einheitliche Bemessungsgrundsatz gehört der Vergangenheit an.
Ab Jahresbeginn ändern sich die Beihilfe-Bemessungsgrundsätze in Baden-Württemberg und Bremen. Betroffen sind in Baden-Württemberg Beamte mit mindestens zwei Kindern. Zukünftig erhalten Sie Beihilfe in Höhe von 70 %. Bei drei oder mehr Kindern entfällt dieser auch nicht, wenn die Kinder wegfallen. Auch Ehepartner, sofern sie nicht die Zugewinngrenze überschreiten und Pensionäre erhalten Beihilfe in gleicher Höhe. Damit sind die unterschiedlichen Bemessung setze bei Beamten die bis 2013 und nach 2013 eingestellt wurden, beendet.
Sachsen plant die Erhöhung der Beihilfe für Ehe-und Lebenspartner sowie Kinder auf 100 % zu erhöhen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zur angemessenen Besoldung und erhalten damit nicht mehr Geld sondern erhöhte Beihilfesätze für Angehörige. Auch die Medaille hat zwei Seiten. Die gute ist, dass die Beiträge entfallen. Die bedenkliche hingegen ist der Austritt aus der privaten Krankenversicherung in ein System aus 100 % Beihilfe, den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Damit verlieren sie den Anschluss an das deutsche System der Krankenversicherung, den Zugriff auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens da Sie bei 100 % Beihilfe keinen Zugang mehr dazu haben.
Zusätzlich entstehen Lücken, die der Beihilfeergänzungstarif bei der Kranken/Pflegeversicherung. Verbesserte stationäre Unterbringung und höherwertiger Zahnersatz werden beispielsweise dann nicht versichert mehr sein. Die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe mit allen ihren bereits diskutierten Nachteilen, zu nutzen, wird in Beamten angeboten. Der Durchschnittsbeitrag für Einkünfte ab 59.850,- € liegt Arbeitgeber und gesetzlich Versicherten bei etwas über 400 €. Der Durchschnittsbeitrag in der privaten hingegen bei etwas über 200 €.
Enorme Kostenentwicklung ist zu erwarten. Bereits in Baden-Württemberg wurde die pauschale Beihilfe eingeführt. Die Mehrkosten für das Land addieren sich nach Hochrechnung bis ins Jahr 2060 auf über 2,6 Milliarden Euro.
Für Beamte, die sich in der pauschalen weiterversichern wird die Möglichkeit auf die Länder eingeschränkt, die das auch anbieten, wenn es um einen Umzug geht. Auch verzichten Sie auf die erhöhte Förderung in der Pension von 70 % und das wichtigste, sie verzichten auf planbar und garantierte Leistungen, dies in der gesetzlichen Kasse so nicht gibt.